- -5,90 €
- - 5,90 €
BODYFORM ORALER HYDROPULSOR BM4900
BodyForm Mundwasserstrahl für die richtige Mundhygiene
BodyForm Mundwasserstrahl für die richtige Mundhygiene
EIGENSCHAFTEN:
- Massieren Sie das Zahnfleisch, um es im Laufe der Zeit gesund zu halten
- Einstellbarer Strahl (von 4 = sanft bis 1 = stark)
- Mit 4 austauschbaren Köpfen
- Kann an der Wand aufgehängt werden, um mehr Platz zu sparen
- Tank für Wasser oder Mundwasser - Verpackt in 4-Farben-Box
- Anleitung in 5 Sprachen
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN:
Stromversorgung: 230V AC 50Hz
Verbrauch: 40 W
Wasserdruck: 0,10 N
Nutzungszeit: ca. 2 Minuten
Tankinhalt: 500 ml.
Abmessungen: 180 hx 175 x 145 mm
Gewicht: 1350 g
GARANTIE: Auf Bodyform-Produkte wird eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum gewährt, was durch den Stempel oder die Unterschrift des Wiederverkäufers und die Quittung, die Sie sorgfältig aufbewahren müssen, nachgewiesen werden muss. Diese Frist entspricht der geltenden Gesetzgebung (Gesetzesverordnung Nr. 24 vom 02.02.2002 und die nachfolgende Gesetzesverordnung "Verbrauchergesetz" Nr. 206 vom 03.09.2005) und gilt nur, wenn der Verbraucher ein Privatkunde ist Gegenstand. Wenn bei Produkten unter Garantie Anomalien in der Funktion des Produkts festgestellt werden, ist es notwendig, sich an das Geschäft zu wenden, in dem der Artikel gekauft wurde, und um die erforderliche Unterstützung zu bitten; jeglicher Austausch erfolgt immer über den Händler. Alle Eingriffe im Rahmen der Garantie (einschließlich des Austauschs des Produkts oder eines Teils davon) verlängern nicht die Dauer der ursprünglichen Garantiezeit des ersetzten Produkts.
Für Produkte außerhalb der Garantie ist es möglich, Informationen direkt beim Kundendienst der Abteilung LAICA BODYFORM ([email protected]) anzufordern. Geben Sie in der Informationsanfrage-E-Mail folgende Daten ein: Kaufdatum Produkt Produktcode Anomalien Ihr Name und Vorname Adresse komplett mit Nr. Telefon Falls das Produkt außerhalb der Garantie nicht repariert werden kann, wird die Entsorgung direkt von LAICA durchgeführt (Dir. 2002/96 / CE - RAEE und Gesetzesdekret vom 25.07.2005 Nr. 151)